Wirtschaftsministerium beim Bergrecht weiter nach laissez faire – endlich nachhaltig wirtschaften!
14. August 2023Die Bundesregierung will das Bergrecht modernisieren. Die Linksfraktion hat die sächsische Staatsregierung dazu aufgefordert, sich dabei für mehr Beteiligung, mehr Umweltschutz und finanzielle Vorteile für die betroffenen Gemeinden einzusetzen (Drucksache 7/13920). In seiner Stellungnahme zum Antrag argumentiert das Wirtschaftsministerium ausschließlich in Richtung Wirtschaftsinteressen und Laissez-Faire-Bergbau.
Aus der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums spricht das Denken des letzten Jahrhunderts. Man will abwarten, was der Bund macht, und definiert keinen Verbesserungsbedarf. Das Wirtschaftsministerium will die Umwelt weiter und noch stärker ausbeuten lassen, um nachhaltige Ziele zu erreichen –das ist ein Widerspruch in sich!
Zu Aspekten wie der Senkung des Rohstoffverbrauchs, zum Rohstoffrecycling oder zur Bergschadensvermutung verweigert das Ministerium die inhaltliche Auseinandersetzung. Das Bergrecht erlaube es bereits, ,Interessen der Betroffenen und Umweltbelange gebührend zu berücksichtigen‘. Das ist Hohn angesichts der Skandale beim Umgang mit Umweltgruppen und Bürgerinitiativen, die für das Umweltrecht oder Umweltinteressen eintreten. Aktuelle sächsische Beispiele sind die Klage der Grünen Liga Cottbus gegen das Sächsische Oberbergamt sowie der Streit um den Holzberg und denKiesabbau bei Würschnitz und Laußnitz.
Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Forschungsinstitute fordern zu Recht ein neues Bundesbergrecht. Bergbau greift massiv in die Umwelt, das Klima und die Lebensräume von Mensch und Tier ein. Es ist höchste Zeit für Regeln, die neben unternehmerischen Interessen auch die Interessen von Mensch und Natur berücksichtigen! Wenn ein Bergbauvorhaben genehmigt werden soll, muss ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit eine größere Bedeutung haben als unternehmerische Interessen. Bevor Vorkommen abgebaut werden, sind Stoffe wiederzuverwerten. Es ist genauer zu prüfen, ob es notwendig ist, den jeweiligen Rohstoff abzubauen. Wer ein Abbauvorhaben plant, soll nachweisen, dass dieser Bedarf besteht. Das Bundesberggesetz soll nicht mehr vor allem der ,Sicherung der Rohstoffversorgung‘ dienen, sondern unter dem Primat klima- und umweltschützender Bedingungen stehen.
Wir fordern außerdem, dass die Bergschadensvermutung als Haftungsregel zugunsten der Betroffenen umgestaltet wird: Künftig sollen Bergbauunternehmen im Schadensfall nachweisen müssen, dass ihr Bergbau nicht verantwortlich ist. Heute gilt für sie die Unschuldsvermutung. Die Bergschadensvermutung soll künftig auch für die Betreiber von Tagebauen gelten. Außerdem wollen wir einen obligatorischenfinanziellen Beteiligungsanspruch für Gemeinden und Bevölkerung im Bundesberggesetz verankern, damit sie am Abbau mitverdienen. Leider nimmt die Staatsregierung zu diesen Forderungen keine Stellung – unglaublich!