LEAG-Tochter haftet nur für eine Million Euro
16. Februar 2024Unfassbar angesichts milliardenschwerer Rekultivierungskosten.
Für die Kohleverstromung werden noch immer riesige Landstriche in Mondlandschaften verwandelt – sie müssen in naher Zukunft vollständig wiederhergestellt werden. Um die Milliardenkosten zu bezahlen, müssen die Kohlekonzerne Geld zurücklegen, damit die Allgemeinheit nicht auf dem Schaden sitzenbleibt. Dazu haben Sachsen und Brandenburg 2019 Vorsorgevereinbarungen mit der LEAG abgeschlossen und Zweckgesellschaften gegründet, in die der Konzern Geld einzahlen muss. Für Sachsen wurde das LEAG-Tochterunternehmen „Lausitz Energie Vorsorge- und Entwicklungsgesellschaft Sachsen mbH (LEVES)“ ins Leben gerufen. Eine aktuelle Landtags-Anfrage der Lausitzer Linken-Abgeordnete und Sprecherin für Strukturwandel, Antonia Mertsching brachte allerdings zutage: Das LEAG-Unternehmen haftet bisher nur für 1,025 Millionen Euro und damit für einen Bruchteil der Kosten (Drucksache 7/15190).
„Die Staatsregierung hält diese Konstruktion und die lächerlich geringe Haftungssumme ,bisher‘ für eine hinreichende Absicherung. Wir sehen das anders: Es geht hier um ein Milliardenrisiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Seit Jahren gibt es Befürchtungen, dass im Insolvenzfall die Allgemeinheit blechen muss, weil die Eigner der Kohlekonzerne sich ihrer Verantwortung entziehen. Die Staatsregierung kennt auch keine Rechtsgrundlagen, die verhindern könnten, dass der Freistaat dann als ,Nachhafter‘ einspringen muss. Die Staatsregierung handelt hier fahrlässig auf Kosten aller Steuerzahler und der Menschen in der Lausitz!
Während das brandenburgische Wirtschaftsministerium recht transparent über die Vorsorgeleistungen informiert – unter anderem wird mitgeteilt, dass die LEAG für die brandenburgischen Tagebaue 2,6 Milliarden Euro einplanen muss –, erteilt Sachsens Staatsregierung dem Parlament nur wenige Auskünfte (Drucksachen 7/15184, 7/15185). Es handle sich um Betriebsgeheimnisse der LEAG. In Brandenburg scheint das nicht der Fall zu sein. Wie ist das möglich? Welches Spiel spielt die Staatsregierung?
Wir fordern Transparenz über die Rückstellungen, das Ansparkonzept und den Zeitrahmen für die Wiederherstellung! Nötig sind insolvenzfeste Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe (Drucksache 7/15499). Am 5. März wird unser Antrag dazu angehört!“