Das Bergrecht dient Kapitalinteressen, nicht der Umwelt – das muss sich ändern!
7. März 2024Bergbauvorhaben verursachen immer wieder Konflikte – im Falle des Kiesabbaus im Heidebogen kam es sogar zu einem großen Polizeieinsatz. Die Linksfraktion fordert Änderungen am Bergrecht, um einen besseren Interessenausgleich zu gewährleisten. Sachsen soll sich dafür einsetzen, dass die Rohstoffnutzung keinen Vorrang mehr vor dem Umweltschutz genießt. Genehmigungsverfahren sollen transparenter und die Klagerechte betroffener Dritter umfangreicher werden (Drucksache 7/13920). Die Linksfraktion beantragt zudem, die Wald-, Quell- und Moorgebiete bei Großdittmannsdorf und Medingen vor den Folgen des Kiesabbaus bei Ottendorf-Okrilla und Würschnitz zu schützen (Drucksache 7/15500).
„Das Bundesberggesetz stellt das Interesse von Unternehmen, Rohstoffe zu nutzen, über den Umwelt- und Naturschutz. Genehmigungsverfahren sind intransparent, Klagerechte ungenügend und die Öffentlichkeit wird viel zu wenig beteiligt. Die Rohstoffgewinnung sollte nicht mehr den Vorrang vor allem anderen haben! Es muss eine echte Gesamtabwägung stattfinden. Bevor Vorkommen abgebaut werden, sind Stoffe wiederzuverwerten. Es ist genauer zu prüfen, ob es notwendig ist, den jeweiligen Rohstoff abzubauen. Wer ein Abbauvorhaben plant, soll nachweisen, dass dieser Bedarf besteht.
Im Schadensfall sollen künftig die Bergbauunternehmen nachweisen müssen, dass ihr Bergbau nicht verantwortlich war. Heute gilt für sie die Unschuldsvermutung. Außerdem wollen wir einen obligatorischen finanziellen Beteiligungsanspruch für Gemeinden und Bevölkerung im Bundesberggesetz verankern, damit sie am Abbau mitverdienen.
Der Kiesabbau bei Ottendorf-Okrilla und Würschnitz zeigt den Handlungsbedarf. Das verantwortliche Unternehmen KBO nimmt enorme Flächen in Anspruch und greift in hochsensible ökologische Mechanismen ein. Das wirft Fragen des Wald-, Moor-, Quellen-, Grundwasser-, Boden-, Klima- und Naturschutzes auf, die angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise existenziell bedeutsam sind. Die Verkippung von Fremdmaterial im Tagebau ,Laußnitz I‘ bringt ökotoxische Stoffe bis ins Grundwasser ein, was wertvolle Moorschutzgebiete gefährdet. Erst nachdem der NABU ein hydrologisches Gutachten erstellen ließ, passten die Fachbehörden ihre Auflagen für den Bergbauunternehmer an. Eklatante Verstöße bleiben dennoch ohne angemessene Reaktion. Es darf kein Fremdmaterial mehr dort verkippt werden. Alle Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere das Grundwasser müssen unabhängig untersucht werden!“
Elisabeth Lesche von der Bürgerinitiative Würschnitz CONTRA Kiesabbau fügt hinzu:
„Das Bergrecht stellt Kapitalinteressen über die Interessen der lokalen Bevölkerung. Die Kieslobby behauptet Versorgungsmängel und Gemeinbedarf – ohne Belege. Negative Folgen werden reflexartig geleugnet. Treten Umweltschäden auf, wie im Fall der Kippe Laußnitz 1, sind die Beteiligten in erster Linie daran interessiert, finanzielle Konsequenzen von den Bergrechtseignern fernzuhalten.
Kiesabbau in der Nähe von Moorschutzgebieten schadet der Biodiversität und dem Artenschutz. Deutschlands bisher größte Population an Kreuzottern hat seit Beginn des verstärkten Abbaus im Bereich Würschnitz eine signifikante Anzahl an Individuen verloren. Kiesabbau verändert nicht nur die landschaftliche Struktur – in unserem Beispiel gehen die beliebten Blaubeerwälder verloren –, sondern beeinträchtigt auch den Wasserhaushalt. Durch ihre poröse Struktur können Kiesrücken große Mengen an Wasser speichern und langsam abgeben, was zur Versorgung von Quellen, Mooren, Oberflächengewässern und Grundwasser beiträgt. Sie filtern zudem Schadstoffe aus dem Niederschlagswasser heraus. Der Erhalt von Kiesrücken ist daher entscheidend für einen gesunden Wasserhaushalt. Nach dem Gesetz dürfen weder Grundwasser noch Moore noch Naturschutzgebiete gefährdet werden. Dennoch bleiben alle Warnungen ungehört und die Behörden greifen nicht ein. Das muss sich ändern!“